Double Opt In Verfahren - Software DOOPIN für Onlinemarketing
Werbemails versenden ist für viele Firmen ein wichtiges Standbein - aber das sollte sich natürlich auf legalem Boden abspielen. Die Regelung die seit 01.09.2012 in Kraft getreten ist, verlangt von Firmen die Werbemails versenden, dass das Einverständnis der Werbeempfänger vorliegt und zwar per Double-Opt-In Verfahren. Das sollten Onlinemarketing Agenturen und auch andere Firmen die Werbemails versenden sehr ernst nehmen. Bekommt man von einem Anwalt eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung, dann sollte man einen Beleg für das Double-Opt-In vorweisen können - sonst kann es durchaus teuer werden.
Was ist das Double-Opt-In Verfahren und wie funktioniert es?
Hatte man bisher das einfache Einverständnis, also ein am Telefon eingeholtes "Okay" oder die Eintragung über ein PHP-Formular für die Werbemails, dann war das ein Opt In und für den Versand ausreichend.
Mit einem Opt-In ist aber nicht geklärt, ob der Empfänger der E-Mail auch derjenige ist, der sein "Okay" gegeben hat. Damit man dies sicherstellen kann, braucht man eine positive Rückmeldung vom Besitzer der E-Mail Adresse, an die man eine Werbemail versenden möchte.
In der Praxis erfolgt das mit einem Bestätigungslink, den der Empfänger der E-Mail aktivieren muss - erst wenn diese positive Bestätigung erfolgt ist, dann können Sie eine Werbemail versenden. Doch auch hier muss der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben, sich wieder aus dem Verteiler auszutragen, um keine weiteren E-Mails zu erhalten.
Die Software DOOPIN bietet die technischen Bedingungen, um E-Mail Adressen vom Besitzer über einen Bestätigungslink legitimieren zu lassen. Sie können E-Mailadressen manuell eingeben oder über eine *.csv Datei importieren.
Die Mindestlaufzeit für die Software DOOPIN beträgt 3 Monate, danach können Sie monatlich kündigen. Die monatlichen Kosten für die Nutzung sinkt ab dem 4ten Monat um 50% - damit werden treue Kunden belohnt. Investieren Sie lieber in eine gute Software, als deutlich höhere Kosten für Abmahnungen und Unterlassungserklärungen vom Anwalt zu riskieren.